Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39562
BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23 (https://dejure.org/2023,39562)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2023 - 3 StR 295/23 (https://dejure.org/2023,39562)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 3 StR 295/23 (https://dejure.org/2023,39562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,39562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 358 Abs. 2 StPO, § 354a StPO, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 349 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 358 Abs. 2
    Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174).

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH StV 1998, 593; BGH NStZ-RR 2015, 174).

  • BGH, 06.09.2005 - 3 StR 255/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge;

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Der für das Haschisch festgestellte Wirkstoffgehalt ist so hoch, dass auch bei einem hohen Eigenkonsum in jedem Fall die Grenzmenge überschritten wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 StR 255/05 - NStZ 2006, 173).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 636/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    c) Unabhängig davon, dass bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts die Annahme eines Hangs bei dem Angeklagten nicht nahelag, sind die Voraussetzungen einer Substanzkonsumstörung im Sinne von § 64 Satz 1 StGB nF bei dem Angeklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, StV 2022, 298 Rn. 6; vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203, 204) nicht gegeben gewesen.
  • BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08

    Schuldspruchänderung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174).
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    c) Unabhängig davon, dass bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts die Annahme eines Hangs bei dem Angeklagten nicht nahelag, sind die Voraussetzungen einer Substanzkonsumstörung im Sinne von § 64 Satz 1 StGB nF bei dem Angeklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, StV 2022, 298 Rn. 6; vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203, 204) nicht gegeben gewesen.
  • BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92

    Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116; vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09

    Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116; vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
    Das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (s. BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 3 StR 165/22, juris Rn. 30 mwN).
  • BGH, 05.02.2024 - 3 StR 414/23

    Einfuhr von und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Insoweit ist für die konkret anwendbare Gesetzesfassung nicht der zum 1. Februar 2024 in Kraft getretene Art. 316o Abs. 1 EGStGB von Belang, da dieser lediglich die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen sowie hier nicht gegebene Sonderkonstellationen nach Art. 316o Abs. 1 Satz 2, Art. 313 Abs. 2 EGStGB betrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, NStZ-RR 2024, 49; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 295/23, juris Rn. 6; BT-Drucks. 20/5913 S. 77 f.; 20/9359 S. 23).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung

    Die Anordnung des § 64 StGB entspricht - was das Landgericht beim Urteilsspruch noch nicht berücksichtigen konnte - nicht den Anforderungen der für den Senat nach § 354a StPO, § 2 Abs. 6 StGB anzuwendenden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 295/23) Neufassung des § 64 StGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht