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BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 358 Abs. 2 StPO, § 354a StPO, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 349 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 358 Abs. 2
Ergänzung des Schuldspruchs um den tateinheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.04.2023 - 12 KLs 4/23
- BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174).Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH StV 1998, 593; BGH NStZ-RR 2015, 174).
- BGH, 06.09.2005 - 3 StR 255/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Der für das Haschisch festgestellte Wirkstoffgehalt ist so hoch, dass auch bei einem hohen Eigenkonsum in jedem Fall die Grenzmenge überschritten wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 StR 255/05 - NStZ 2006, 173). - BGH, 24.01.2012 - 4 StR 636/11
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
c) Unabhängig davon, dass bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts die Annahme eines Hangs bei dem Angeklagten nicht nahelag, sind die Voraussetzungen einer Substanzkonsumstörung im Sinne von § 64 Satz 1 StGB nF bei dem Angeklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, StV 2022, 298 Rn. 6; vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203, 204) nicht gegeben gewesen.
- BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08
Schuldspruchänderung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174). - BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
c) Unabhängig davon, dass bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts die Annahme eines Hangs bei dem Angeklagten nicht nahelag, sind die Voraussetzungen einer Substanzkonsumstörung im Sinne von § 64 Satz 1 StGB nF bei dem Angeklagten im maßgeblichen Zeitpunkt der tatgerichtlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 - 2 StR 442/20, StV 2022, 298 Rn. 6; vom 24. Januar 2012 - 4 StR 636/11, NStZ-RR 2012, 203, 204) nicht gegeben gewesen. - BGH, 30.09.1992 - 3 StR 440/92
Belastung des Angeklagten durch eine unterbliebene Prüfung einer Maßregelanordnug
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116; vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3). - BGH, 04.11.2009 - 2 StR 434/09
Revision wegen unterbliebener Überprüfung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Der Aufhebungsantrag des Generalbundesanwalts hinsichtlich der unterbliebenen Entscheidung über eine Maßregelanordnung nach § 64 StGB wirkt zu Lasten und nicht zugunsten des Angeklagten im Sinne des § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 2 StR 434/09, NStZ-RR 2010, 116;… vom 30. September 1992 - 3 StR 440/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 3). - BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95
Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln insgesamt dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (Senat, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 - BGHSt 42, 162 und vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08 - NStZ-RR 2009, 58; BGH NStZ-RR 2015, 174). - BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 3 StR 295/23
Das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (s. BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 3 StR 165/22, juris Rn. 30 mwN).
- BGH, 05.02.2024 - 3 StR 414/23
Einfuhr von und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Insoweit ist für die konkret anwendbare Gesetzesfassung nicht der zum 1. Februar 2024 in Kraft getretene Art. 316o Abs. 1 EGStGB von Belang, da dieser lediglich die Vollstreckung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen sowie hier nicht gegebene Sonderkonstellationen nach Art. 316o Abs. 1 Satz 2, Art. 313 Abs. 2 EGStGB betrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, NStZ-RR 2024, 49; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 295/23, juris Rn. 6; BT-Drucks. 20/5913 S. 77 f.; 20/9359 S. 23). - BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23
Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung